Am vorletzten Tag meines 4-monatigen Hungerstreiks wurde  ein Haftbefehl gegen mich erlassen. Sehr offensichtlich hatte man kein Interesse daran, mich ins Gefängnis zu stecken. Ein Richter forderte mich auf, meine Vermögensverhältnisse offenzulegen, mir war klar, dass man mir gerne die Bußgelder erlassen wollte. Ich hatte aber meine Kommunikation mit der korrupten Justiz eingestellt. Im Januar 2021 gab es die erste Gerichtsverhandlung, mir wurde "bis zu 6 Monate Beugungshaft" angedroht und eine Pflichtverteidigerin gestellt, die ich aber feuerte, weil ich mich weigerte gegen die Anschuldigungen zu verteidigen. Über den Ausgang erfuhr ich nichts, weil ich weiterhin im ÖVP keine Maske trug, kamen ab und zu weitere gelbe Briefe, die ich aber nicht mehr öffnete. Im Frühling wurde mir erneut in einem Brief bis zu 6 Monaten Haft angedroht, um mich einzuschüchtern, wieder geschah nichts.

 

Im Juni wurde vom Gericht ein psychiatrischer Gutachter geschickt, um meine Schuldfähigkeit zu überprüfen. Dieses Mal war es ein netter Psychiater, der mich lange über alles, auch meine Traumata, ausfragte und sich wunderte, warum es über meinen vorjährigen Hungerstreik keine Medienberichterstattung gab, was etwas weltfremd war. Er wollte alle meine Krankenakten beantragen und las sich meine Webseite durch. Mein erster Eindruck war, dass die Justiz in Erwartung eines Systemzusammenbruchs anfingen Schadensbegrenzung zu betreiben. Es ging aber anscheinend nur darum, mich ruhig zu stellen und mir die Illusion zu vermitteln, dass die Richter in meinem Fall ignorant wären (insbesondere über die Verbrechen gegen die Menschheit, die ich aufdecke), alles seine rechtsstaatlichen Abläufe haben würde und es nach drei Jahren Bemühungen meinerseits nur noch keine Prozesse gäbe, weil mein Spitzenanwalt zu beschäftigt wäre, als in meiner Angelegenheit etwas zu unternehmen oder auf meine E-Mails zu antworten.

In meinem Fall wird in Wirklichkeit nichts dem Zufall überlassen wird und alle Entscheidungen werden von der höchsten Ebene getroffen. Auch dieses Gutachten sollte ich nie in die Hände bekommen. Der Gutachter gab vor, meine erste E-Mail wäre in seinem Spam-Ordner gelandet, was aber nur in Zukunft erklären sollte, warum er nicht auf meine E-Mails antwortete. Das versprochene Gutachten wurde mir natürlich nicht zugeschickt.

 

Im Sommer beschloss ich wieder unter Menschen zu gehen und postete öffentlich auf Facebook, dass ich bei einem Retreat teilnehmen würde. Ich überlegte schon, ob man wieder irgendjemand schicken würde. Erst als ich einen der Teilnehmer bei einem anderen Retreat wieder traf und zufällig erfuhr, dass er ein (esoterisch angehauchter) Arzt und Leiter einer Klinik war, und mir seine E-Mail-Adresse gab, damit ich ihm von meiner geplanten Reise berichten wollte, erkannte ich, dass er von der Ärzteschaft geschickt worden war, die sehr daran interessiert scheint, was ich so mache. Er wollte auch mein Abreisedatum wissen. Ich habe schon lange aufgegeben, irgendetwas zu verheimlich, weil ich nicht glauben, dass "sie" aus irgendwelchen persönlichen Informationen einen Nutzen ziehen können.

 

Am Herbstanfang stand ein Gerichtsvollzieher vor der Tür, um Gegenstände aus meiner Wohnung zu pfänden. Da er dieses Mal den Haftbefehl nicht dabei hatte, schickt ich ihn weg.

 

Am Vortag meines Reisetermins bekam ich einen erneuten Gerichtstermin mit dem Hinweis, dass ich im Ausland keine Zwangsmaßnahmen zu befürchten hätte. Man hätte natürlich gerne, dass ich so lange wie möglich aus Deutschland wegbleiben würde, am besten für immer.

 

Zu dem Zeitpunkt, an dem ich eigentlich im Flugzeug hätte sitzen müssen, traf ein Brief vom Jobcenter ein, mit einem Termin beim Amtsarzt, um meine Erwerbsunfähigkeit zu überprüfen, was fünf Jahre lang versäumt worden war. Man wusste natürlich, dass ich diesen Termin verpassen würde und mir dann meine Bezüge gestrichen würden. 

 

Aus diesem Grund traf mich der Gerichtsvollzieher (dieses mal mit Haftbefehl) in Begleitung von zwei Schlägertypen am nächsten Tag an. Ich glaube man wollte warten, bis ich im Ausland bin, weil man befürchtete, dass ich hinterher das Therapieangebot im Staatsgefängnis bereitwillig angenommen hätte. Da ich aber andere Pläne hatte, gab ich an, dass ich kein Geld hätte, was ausreichte, um den Haftbefehl aufzuheben.

Beide Gerichtsvollzieher trugen übrigens keine Gesichtsmaske, auch nicht in meiner Wohnung!

 

 

Als der Lockdown für Ungeimpfte eingeführt wurde, statte ich meiner alten Station im TWW einen Besuch, wo es inzwischen vier weibliche Chefärzte gibt, was einzigartig in Deutschland ist. Der Klinikleitung Fr. Dr. Mahler hatte ich geschrieben, dass Sänger gehen und herkömmliche Trink- und Sondennahrung aus der Klinik verbannt werden muss.

Als ich in der Station auftauchte, war rein zufällig kein Arzt zugegen. Als mich die Polizei abholte, wurde mir angedroht, mich einzusperren, wenn ich in den nächsten beiden Tagen wiederkomme. Vom Daschner-Prozess weiß man, dass Androhung von Folter illegal ist, selbst wenn es darum geht, Menschenleben zu retten. Am nächsten Tag verteilte ich auf dem Charité Campus in Mitte Flyer.

Der neue Termin beim Amtsarzt wurde auf den 2. Dezember gelegt, weil schon geplant war, ab Dezember dort 2G einzuführen, ich wurde wieder weggeschickt. Am folgenden Tag ging ich wieder ins TWW. Wieder war kein Arzt zugegen. Als die Polizei kam, fragte eine Pflegerin, warum die Polizei wegen mir nichts unternehmen würde. Der Polizist sagte, darum müssten Security-Kräfte sich kümmern. Ich erwähnte dann für die Patienten mithörbar, dass niemand ohne Konsequenzen einen Amoklauf ankündigen könne und Herr Sänger ein Verbrecher wäre, der von der Polizei und dem TWW gedeckt wurde. Dieses Mal bat mich der Polizist freundlich, nicht am selben Tag wiederzukommen und war auch über den Daschner-Prozess informiert. Zeitgleich rief in meiner Wohnung eine Frau, die sich als Microsoft-Mitarbeiterin ausgab an, verwickelte meinen Vater in ein halbstündiges Gespräch und warnte uns, dass wir "gehackt" werden, mal wieder ein erbärmlicher Einschüchterungsversuch.

Am 4. Dezember wollte ich eigentlich auf eine Demo gehen, die von der Polizei aber abgeriegelt war. Auf dem Rückweg stieg ich vor einer Gruppe von Polizisten ohne Maske in die S-Bahn ein, dich mich dann rausholten und eine Strafanzeige gaben.

Am 5. Dezember war ich mit der S-Bahn auf dem Weg ins Stadtzentrum, als mich zwei Sicherheitskräfte aufforderten, eine Maske aufzuziehen. Als ich mich weigerte und auch nicht den Zug verlassen wollte, versuchten sie mit Gewalt mich hinauszubefördern, was sie aber nicht schafften, worauf hin sie mich festnagelten und die Polizei gerufen wurde. Sie sagten, ihnen würde es auch keinen Spaß machen den ganzen Tag eine Maske zu tragen und sie würden keinen Sinn darin sehen, aber es wäre eben eine Pflicht. Ich bezeichnete sie treffend als Sklaven, was sie sehr triggerte. Der eine verbog mir 20 Minuten den Zeigefinger so schmerzhaft, dass er danach anschwoll, der andere verbog meinen Daumen. Als die Polizei kam, stellten sie Strafanzeigen wegen Beleidigung und Körperverletzung gegen mich. Es waren 8 Polizeibeamte, die mir einfach das Filmen verboten. Ich wurde durchsucht, dann wollte mir einer eine Maske aufzwängen. Als ich mich weigerte, wurde ich brutal auf den Boden geworfen und in Handschellen gelegt. Natürlich schaffte ich es mit meinem Kiefern die Maske immer wieder zu verschieben, wodurch einige der jungen Polizisten furios wurden. Einer stellte aber fest, dass es polizeiliches Fehlverhalten war, ich bekam keine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Ich wurde dann zum Hauptbahnhof gefahren und in Gewahrsam genommen. Im Polizeiwagen wurden die Beamten, die mit mir hinten saßen richtig gewalttätig, weil ich die Maske immer wieder verschob. Als mein Bein an zu zittern fing, sagte ich ihnen, dass ich einen epileptischen Anfall bekommen könnte, was zwar nicht stimmte, sie bekamen aber einen Schreck und ließen mich in Ruhe. Dort musste ich mich nackt ausziehen und wurde für über zwei Stunden in eine Zelle gesperrt. Wasser wurde mir verweigert. Dann kam ein Beamter und fragte, ob ich einverstanden wäre, dass man mir die Schere, die ich mit mir geführt hatte, abnähme. Ich war es natürlich nicht. Er kreuzte im Formular aber an, dass ich einverstanden gewesen wäre, was eine vorsätzliche Lüge war. Man wollte mich zuerst ohne Formulare wegschicken, ich bestand aber darauf, dass man mir sie aushändigt. Ich bekam ein Hausverbot für den Hauptbahnhof, sehr offensichtlich, damit ich sie danach nicht mehr mit ihrem Fehlverhalten konfrontieren kann.

Man hat mich natürlich ausspioniert, um meine Reisepläne herauszufinden. Die Briefe mit den Strafanzeigen gegen mich erschienen kurz vor meiner Abreise, die Strafanzeigen, die ich gestellt habe, werden erst bearbeitet, wenn ich nicht mehr in Deutschland bin. Weil ich wegen 2G sowieso vom Prozess ausgeschlossen wäre, wartete ich nicht mehr den Tag ab und flog weg. In meiner Abwesenheit erschienen zwei Polizisten um mich abzuholen. Wie ich später erfuhr wurde ich zu einer Strafe von 900€ verurteilt, der geforderte Betrag betrug aber 4200€, weil man mir das Gutachten - und, was ich ziemlich unverschämt fand - die Pflichtverteidigerin berechnete, die ich gefeuert und ausdrücklich dargestellt hatte, nicht verteidigt werden zu wollen.

Jetzt fängt das Spiel von Neuem an. Ich werde wieder die Auskunft über mein Vermögen verweigern und möchte dieses Mal austesten, ob der Gerichtsvollzieher die Tür aufbrechen würde.

Die Webseiten dieser beiden genialen Künstler: Politicalartfranzetta Vaccine Fraud (Youtube) www.vaccinefraud.com

 

Die Charité und die Verbrechen an den Patienten (Berliner Morgenpost)

Viele ihrer Kliniken und Institute wurden in den zwölf Jahren zwischen 1933 und 1945 zu Orten der NS-Rassen- und Vernichtungsmedizin. „Teile der Ärzteschaft und des pflegenden Personals folgten bereitwillig den Paradigmen des herrschenden Regimes“, stellte Charité-Chef Karl Max Einhäupl [...] fest. 

Impfversuche an Kindern in der Nervenklinik

Wieso sie offenbar ohne erkennbare Bedenken menschenverachtende oder zumindest ethisch fragwürdige Experimente und Zwangssterilisationen an Menschen durchführten. Darunter etwa der Leiter der Kinderklinik der Charité, Georg Bessau, der [Kleinkinder] für Tuberkulose-Impfversuche missbrauchte und ihnen so vor ihrem Tod noch unermessliche Schmerzen bereitete.

Das Gesetz, das nicht aufhebbar ist

NS-Unrecht konnte per definitionem nur an bestimmten Personengruppen begangen worden sein. So wurde der Begriff des “Verfolgten” für ein und allemal festgeschrieben. Zwangssterilisierte und Betroffene der “Euthanasie” wurden explizit aus dieser Definition ausgeschlossen.

So entschied das OLG Hamm sowohl gegen die Verwerfung des Gesetzes (“Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses”), da es nicht gegen “rechtsstaatliche Grundsätze” und das “Naturrecht” verstieße. In den 60er Jahren vertraten die Sachverständigen den Standpunkt, dass es sich bei dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses nicht um nationalsozialistisches Unrecht, sondern um eine von der deutschen Ärzteschaft mit großem Verantwortungsbewusstsein umgesetzte Maßnahme zum Wohle des deutschen Volkes gehandelt habe.  

Es dauerte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges noch mehr als 60 Jahre, bis Zwangssterilisierte offiziell rehabilitiert wurden, das Leid, das ihnen zugefügt wurde, wird aber entschädigungsrechtlich nicht als Folge systematischen staatlichen Unrechts anerkannt.  

 

Aufhebung des NS-Erbgesundheitsgesetzes gefordert (Tagesspiegel 13.07.2006)

Die Geisteskranken waren von vornherein als erste Opfer der geplanten Euthanasie-Aktion ausersehen.“ 
-Bert Honolka

Nachdem ich die Autorin dieser (etwas befremdlichen) Ernährungsleitlinien kontaktierte und ihr den Artikel "Die wahren Hintergründe von Essstörungen" zum Lesen gab, veranlasste sie, dass sie aus dem Internet genommen werden.

 

Ich hoffe, von Ärzteseite wird es noch eine gute Erklärung geben.

Download
Ernährungsleitlinien für Magersüchtige (Charité)
Diese Leitlinien hören sich wie eine Anleitung zum "Refeeding-Syndrom" an.
Anorexia Nervosa - Ernährungstherapeutis
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„In der Verhandlung offenbarte sich Pfannmüller als unbeirrter Anhänger des nationalsozialistischen „Euthanasie“-Gedankens und machte kein Hehl aus seiner rassistischen Einstellung. Sein aktives Mitwirken an den Krankenmorden redete er klein. Das Gericht zeigte Verständnis. Die bürgerlichen Ehrenrechte und somit der Doktortitel blieben ihm erhalten, auch ein Berufsverbot wurde nicht erteilt. Trotz des milden Urteils ging Pfannmüller in die Berufung und erreichte am 15. März 1951 eine Herabsetzung der Strafe auf fünf Jahre. Seine Reststrafe musste Pfannmüller aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verbüßen.“

NS Dokuzentrum nchen

Für die Einrichtung der Hungerhäuser wurde er dagegen nicht bestraft, weil ihm das Gericht damals nicht nachweisen konnte, dass Menschen zu Tode kamen.“dewiki

 

Die Regierung war schon im Jahr 2005 so sehr um das Leben und die Gesundheit von vulnerablen (unheilbaren) Bevölkerungsgruppen besorgt, dass sie am liebsten alle Essgestörten und Demenz-kranken künstlich ernähren lassen wollte.

 

In welcher Hinsicht könnte man eine synthetische, fettarme Kost als eine "notwendige Ernährung" bezeichnen??

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"Dr. Hermann Pfannmüller hob ein Kleinkind an den Beinen aus dem Bett und erläuterte: »Bei diesem wird es noch zwei bis drei Tage dauern.« [...]

Die Aushungerungs-Methode bot, so interpretierte Schmidt, für die bürokratisch-korrekten Schreibtisch-Täter den Vorteil, im klassischen Sinne kein Mord zu sein. Selektierte starben nicht mehr an Gift oder Gas, sondern an Stoffwechsel-Intoxikationen und Hunger-tuberkulose. [...]

Dem Obermedizinalrat Pfannmüller bestätigte das Münchner Schwurgericht nach dem Kriege, im klassischen Sinne kein Mörder zu sein." 

DER SPIEGEL 49/1965 

Besonders gering war schließlich das Feingefühl, mit dem die Justiz in den Euthanasieprozessen die Opfer des industriell betriebenen Massenmordes klassifizierte. Das Landgericht Köln – um nur ein eklatantes Beispiel zu nennen – bezeichnete sie in seinem Urtel vom 24.10.1951 als "ausgebrannte Menschen", "unter der Tierstufe vegetierende Wesen" und "unter der Nullstufe stehende Menschen." 

Ingo Müller – Furchtbare Juristen

Es heißt immer, in der Natur werde »lebensunwertes Leben« von gesunden Tieren unbarmherzig ausgemerzt. Wie falsch diese Ansicht ist, bewiesen die Möweneltern. Denn je verkrüppelter ihre Kinder waren, desto liebevoller opferten sie sich für sie auf. Als all die gesunden Jungmöven der Kolonie schon längst flügge waren und ihre Eltern verlassen hatten, wurden die flugunfähigen Krüppel, die schon so groß wie ihre Eltern waren, immer noch gefüttert und gewärmt.“

 

Die Strafkammer [Hamburg 1949] ist nicht der Meinung, dass die Vernichtung geistig völlig Toter und >leerer Menschenhülsen< [...] absolut und a priori unmoralisch ist. Dem Altertum war die Beseitigung lebensunwerten Lebens eine völlige Selbstverständlichkeit. Man wird nicht behaupten können, dass die Ethik Platos und Senecas, die u. a. diese Ansicht vertreten haben, sittlich tiefer steht, als diejenige des Christentums.“       

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In etwa 15–25 Kinderbettchen lagen ebenso viele Kinder von ungefähr 1–5 Jahren. Pfannmüller explizierte in dieser Station besonders eingehend seine Ansichten. Folgende zusammenfassende Aussprüche dürfte ich mir ziemlich genau gemerkt haben, da sie entweder aus Zynismus oder Tölpelhaftigkeit erstaunlich offen waren. Diese Geschöpfe (gemeint waren besagte Kinder) stellen für mich als Nationalsozialisten nur eine Belastung unseres Volkskörpers dar. Wir töten (er kann auch gesagt haben ‚wir machen die Sache‘) nicht durch Gift, Injektionen usw., da würde die Auslandspresse und gewisse Herren in der Schweiz (gemeint war wohl das Rote Kreuz) nur neues Hetzmaterial haben. Nein, unsere Methode ist viel einfacher und natürlicher, wie sie sehen. Bei diesen Worten zog er unter Beihilfe einer mit der Arbeit in dieser Station scheinbar ständig betrauten Pflegerin ein Kind aus dem Bettchen. Während er das Kind wie einen toten Hasen herumzeigte, konstatierte er mit Kennermiene und zynischem Grinsen so etwas wie: Bei diesem z.B. wird es noch 2 – 3 Tage dauern. Den Anblick des fetten, grinsenden Mannes, in der fleischigen Hand das wimmernde Gerippe, umgeben von den anderen verhungernden Kindern kann ich nimmer vergessen. Weiterhin erklärt der Mörder dann, dass nicht plötzlicher Nahrungsentzug angewandt werden würde, sondern allmähliche Verringerung der Rationen.“

 

In den Prozessen und gegenüber Familienangehörigen bestritt Pfannmüller, der für über 3000 Todesfälle verantwortlich war, seine Beteiligung an den Euthanasieverbrechen. 

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Doch der Protest hatte nur vordergründig Erfolg: Getötet wurde nach wie vor, nur die Methoden änderten sich. Statt die Patienten in zentrale Anstalten zu deportieren und dort zu vergasen, wurden sie nun in den einzelnen Pflegeanstalten so lange gezielt vernachlässigt und mangelernährt, bis sie starben. Diese "dezentrale Euthanasie" hielten die Nationalsozialisten bis... [?]

Bereits im August 1942 begann Valentin Falthauser, Direktor der bayerischen Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee, in der Zweiganstalt Irsee mit der so genannten Hungerkost oder Entzugskost, unter den Mördern auch E-Kost genannt. Dabei handelte es sich um eine völlig fettlose Ernährung, die wesentlich nur aus abgekochtem Gemüse und Wasser bestand. Am 17. November fand auf Einladung des Ministerialdirektors im Bayerischen Innenministerium, Dr. Walter Schultze, eine Konferenz der bayerischen Anstaltsdirektoren statt. Dort referierte Falthauser die Anwendung fettloser Kost an arbeitsunfähige Kranke und „aussichtslose Fälle“. [...]

Diese Hungerkost machte die Patienten anfällig: Sie verhungerten nicht, sondern starben zuvor an Krankheiten, denen ihr geschwächter Körper keinen Widerstand mehr entgegensetzen konnte. Der Erlass ging auch an Hermann Pfannmüller, den Leiter der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar. Hier wurden zwei "Sonderkost-Häuser" eingerichtet, deren Bewohner hungern mussten. Ihre Tode sind gut dokumentiert: Die Ärzte fertigten detaillierte Gewichtslisten an; sie läsen sich wie Dokumentationen des Verbrechens, sagt Cranach.                                    Süddeutsche Zeitung 

 

 

 Leider ist Magersucht eine sehr schwere und nicht immer heilbare Krankheit. Nur ein Drittel der Betroffenen werden wieder gesund, ein weiteres Drittel hat zumindest Rückfälle und muss die Therapie immer wieder aufnehmen. Die besonders schwer Erkrankten kämpfen dauerhaft, und 20 Prozent aller Magersüchtigen verlieren diesen Kampf. Sie verhungern an ihrer krankhaften Selbstdisziplin.“ Die Zeit

 

 

Rund 350 000 bis 360 000 Menschen wurden seit 1933 auf der Grundlage des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zwangssterilisiert; 5 000 bis 6 000 Frauen und ungefähr 600 Männer starben nach diesen Eingriffen. Zerstörte Lebensplanungen, Stigmatisierung und Ausgrenzung, die auch mit dem Jahr 1945 nicht zu Ende waren, waren die Folgen. 

 

Da in der Psychiatrie auch aus anderen Gründen gestorben wird, mußte Faulstich die Sterberegister fast aller deutschen Anstalten durchgehen, die Speisepläne untersuchen, um nach einzelnen Regionen und Orten differenziert herauszufinden, daß während des Zweiten Weltkriegs mehr als 100 000 "nutzlose Esser" vorsätzlich dem Hungertod preisgegeben wurden. 

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11.01.1961 Die Gesundheitsbehörde und die Ärztekammer Hamburgs sind nach Prüfung gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen, daß keine rechtliche Möglichkeit und auch keine Veranlassung besteht, gegen die beteiligten Ärzte behördliche und berufsgerichtliche Maßnahmen einzuleiten.

 

Jeder zweite Arzt war Mitglied in Hitlers Partei (Tagesspiegel)

 Auch mein eigener Großvater war Arzt und SA-Mitglied. Bemerkenswert ist, dass auch er 1942/43 für unmündig erklärt wurde und in der gleichen Klinik wie ich Elektroschock-“Therapie“ (EKT) erhielt.

  

 

Das Paradoxon des Verhungert-Werdens und „Nicht-verhungernlassen-Dürfens“

 

Ein Leserbrief von Dr. med. Gerd Höfling
Ich besuche einen alten Freund, der seit zwei Jahren auf der Pflegestation eines Altersheimes "vegetiert". Diagnose: Alzheimer. Er sitzt im Sessel, erkennt mich nicht, gibt keinen Laut von sich, hört nicht und ist blind. Kein Lidschlag, wenn die Sonne in sein Auge fällt. Würde er nicht atmen, könnte er eine Mumie sein. Aus einer Flasche "Astronautenkost" fließt Saft durch einen Schlauch in seinen Leib. Drei Lungenentzündungen hat er durchgemacht. Auf Wunsch der Angehörigen hat der behandelnde Arzt nicht therapiert. Der Freund hat alle drei gut überstanden. Äußerung des Kollegen: "Er hat früher zu gesund gelebt." Die Angehörigen erzählen, der Freund hätte, als er noch Leben äußerte, sich die Schläuche herausgerissen. Offenbar wollte er nicht mehr leben. Jetzt kann er sich nicht mehr wehren. Auf die Frage, die künstliche Ernährung abzustellen, antwortet der Kollege: "Verhungern lassen dürfen wir ihn nicht." Wirklich?
"Verhungern" alte Leute, wenn sie sterben wollen oder müssen und immer weniger essen und immer weniger werden? Kann es nicht ein Abnehmen sowohl der cerebralen wie der somatischen Zell- und Organfunktionen sein bei oft intakter Herzfunktion? Wenn ein hinfälliger alter Mensch nicht mehr ißt, und er wird künstlich ernährt, ist das nicht genauso eine künstliche Lebensverlängerung wie eine künstliche Beatmung? Ich wünsche mir eine Diskussion über die Inappetenz der Sterbenden und die Quälerei des "Nicht-verhungernlassen-Dürfens". Gibt es keine Arbeit über das Nachlassen der Gewebsfunktionen der Sterbenden? Eine weitere Äußerung eines Juristen: "Selbst wenn Sie persönlich ein Schreiben aufsetzen, im nicht mehr ansprechbaren Zustand nicht künstlich ernährt zu werden, nützt Ihnen das nichts." Schöne Aussichten für uns alle!"